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Japan

Japan empfängt Reisende mit klaren Einreisebestimmungen und verschiedenen Visaoptionen für touristische Aufenthalte. Wer das Land der aufgehenden Sonne besuchen möchte, benötigt in den meisten Fällen entweder ein eVisum oder ein reguläres Visum, das bei der zuständigen Botschaft beantragt wird. Mit der richtigen Vorbereitung und den erforderlichen Dokumenten steht der Reise in dieses faszinierende Land nichts im Wege.

Hauptstadt Tokio
Sprache Japanisch
Währung Japanischer Yen (JPY)
Zeitzone UTC +9
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Visumfrei Kein Visum für die Einreise nötig Japan.
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JAPAN EVISA

JAPAN eVISA

Das japanische eVisum ist eine elektronische Reisegenehmigung, die den Einreiseprozess für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen vereinfacht. Der Antrag erfolgt vollständig online über das offizielle Portal des japanischen Außenministeriums, was Zeit und den Gang zur Botschaft spart. Allerdings ist das eVisum nur für eine einmalige Einreise gültig und berechtigt nicht zu mehrfachen Einreisen während der Gültigkeitsdauer. Für den Antrag wird ein biometrischer Reisepass benötigt, der während des gesamten Aufenthalts gültig sein muss.

Behördengebühr variiert je nach Nationalität
Aufenthalt 90 Tage pro Einreise
Einreisen Einmalig im Gültigkeitszeitraum
Dokumente

Benötigte Unterlagen für JAPAN eVISA

Der Online-Antrag für das japanische eVisum erfordert einen biometrischen Reisepass, dessen Daten während des Antragsprozesses digital erfasst werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage, kann aber je nach Saison und Auslastung variieren. Reisende sollten den Antrag daher mit ausreichend Vorlauf stellen und alle Angaben sorgfältig prüfen, da fehlerhafte Informationen zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.

Pflichtdokumente
  • Biometrischer Reisepass

Verfügbar ab 15. Dezember 2025 für bestimmte Länder (Luft- und Seeankunft); visafreie Einreise für Deutsche bis 90 Tage möglich

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TOURISTENVISUM

Temporärer Aufenthalt (single-entry bis max. 90 Tage) - Tourismus

Das reguläre Touristenvisum für einen temporären Aufenthalt bis zu 90 Tagen wird bei der zuständigen japanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt und ermöglicht eine einmalige Einreise. Im Gegensatz zum eVisum ist hier ein persönlicher Termin bei der Botschaft erforderlich, bei dem die vollständigen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Der Antrag sollte frühestens drei Monate vor der geplanten Reise gestellt werden, da das Visum ab Ausstellung nur eine begrenzte Zeit gültig ist. Dieses Visum ist besonders für Reisende relevant, die nicht für das eVisum berechtigt sind oder zusätzliche Dokumente für ihren Aufenthalt benötigen.

Gültigkeit bis 90 Tage abhängig von Entscheidung
Botschaftstermin erforderlich Interview / Termin einplanen
Antrag ab 3 Monate frühzeitig vor Reisebeginn
Online-Formular nicht möglich Termin bleibt separat möglich

Für Länder ohne Visafreiheit; Entscheidung an Grenze; JESTA ab 2028 geplant

Dokumente

Benötigte Unterlagen für Temporärer Aufenthalt (single-entry bis max. 90 Tage) - Tourismus

Für den Visumantrag bei der Botschaft wird ein Reisepass benötigt, der mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig ist, sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Zusätzlich ist ein Finanznachweis erforderlich, der belegt, dass ausreichende Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind. Optional können ein detaillierter Reiseplan und eine Flugbuchung die Chancen auf eine zügige Bewilligung erhöhen. Der Botschaftstermin muss im Voraus vereinbart werden, da ohne Termin keine Anträge entgegengenommen werden.

Pflichtdokumente
  • Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
  • Passfoto
  • Finanznachweis
Optionale Dokumente
  • Reiseplan
  • Flugbuchung
Reiseinfo

Einreise nach Japan: Überblick

Japan zählt zu den faszinierendsten Reisezielen Asiens und verbindet jahrtausendealte Traditionen mit modernster Technologie auf einzigartige Weise. Von den leuchtenden Metropolen Tokio und Osaka über die historischen Tempelstädte Kyoto und Nara bis hin zu den schneebedeckten Bergen Hokkaidos bietet das Land eine unglaubliche Vielfalt an Erlebnissen. Die Einreise nach Japan ist für touristische Aufenthalte grundsätzlich über zwei Hauptwege möglich: das elektronische eVisum oder das reguläre Visum, das bei der zuständigen Botschaft beantragt wird. Beide Optionen ermöglichen Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und sind für die einmalige Einreise konzipiert. Die Wahl der passenden Einreiseoption hängt von den individuellen Umständen ab, wobei das eVisum durch seine unkomplizierte Online-Beantragung besticht, während das Botschaftsvisum in bestimmten Fällen erforderlich sein kann.

Einreisemöglichkeiten

Reisende nach Japan können zwischen dem elektronischen eVisum und dem traditionellen Visum wählen, das bei der Botschaft beantragt werden muss. Das eVisum eignet sich besonders für Reisende, die einen unkomplizierten und schnellen Antragsprozess bevorzugen und die technischen Voraussetzungen wie einen biometrischen Reisepass erfüllen. Das Botschaftsvisum hingegen ist für alle verpflichtend, die nicht für das eVisum in Frage kommen oder zusätzliche Nachweise für ihren Aufenthalt erbringen müssen. Beide Visumtypen berechtigen zu einem touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen, erlauben jedoch keine Mehrfacheinreisen.

JAPAN eVISA

Das japanische eVisum ist eine elektronische Reisegenehmigung, die vollständig online über das offizielle Portal des japanischen Außenministeriums beantragt wird. Es berechtigt zu einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und ist ausschließlich für eine einmalige Einreise gültig. Der digitale Antragsprozess macht den Gang zur Botschaft überflüssig und beschleunigt die Bearbeitung erheblich, sodass die Genehmigung in der Regel innerhalb weniger Werktage erteilt wird. Voraussetzung für den Antrag ist ein biometrischer Reisepass, der während des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein muss. Das eVisum wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und muss bei der Einreise nicht ausgedruckt vorgelegt werden, da die Informationen in den Systemen der Grenzkontrolle hinterlegt sind.

Benötigte Dokumente & Antrag

Für den eVisum-Antrag ist ein biometrischer Reisepass erforderlich, dessen Daten während des Online-Verfahrens erfasst werden. Der Antrag erfolgt über die offizielle Webseite des japanischen Außenministeriums, wo alle persönlichen Angaben und Reiseinformationen in ein digitales Formular eingetragen werden müssen. Nach der Übermittlung wird der Antrag von den japanischen Behörden geprüft, wobei die Bearbeitungszeit je nach Auslastung zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen betragen kann. Es ist wichtig, alle Angaben sorgfältig und korrekt einzutragen, da fehlerhafte Informationen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags führen können. Nach erfolgreicher Genehmigung wird das eVisum elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und kann für die Einreise genutzt werden.

Temporärer Aufenthalt (single-entry bis max. 90 Tage) - Tourismus

Das reguläre Touristenvisum für einen temporären Aufenthalt wird bei der zuständigen japanischen Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragt und ermöglicht eine einmalige Einreise für bis zu 90 Tage. Im Gegensatz zum eVisum ist hier ein persönlicher Termin erforderlich, bei dem alle notwendigen Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor der geplanten Reise gestellt werden, da das Visum ab Ausstellungsdatum nur eine begrenzte Gültigkeit hat. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung essentiell ist. Dieses Visum ist besonders für Reisende relevant, die nicht die Voraussetzungen für das eVisum erfüllen oder deren Staatsangehörigkeit eine Botschaftsvorsprache erfordert.

Benötigte Dokumente & Termin

Für das Touristenvisum bei der Botschaft wird ein Reisepass benötigt, der mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig ist. Zusätzlich sind ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie ein Finanznachweis erforderlich, der die Zahlungsfähigkeit während des Aufenthalts belegt. Optional können ein detaillierter Reiseplan und eine Flugbuchung eingereicht werden, die den Antrag unterstützen und den Bewilligungsprozess beschleunigen können. Ein Termin bei der Botschaft muss vorab vereinbart werden, da ohne Terminbestätigung keine Anträge entgegengenommen werden. Bei der Terminvereinbarung sollte ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden, da die Wartezeiten je nach Saison und Auslastung variieren können.

Einreisebestimmungen

Die Einreise nach Japan unterliegt klaren Bestimmungen, die von allen Reisenden eingehalten werden müssen. Der Reisepass muss je nach Visumtyp entweder für den gesamten Aufenthalt oder für mindestens sechs Monate gültig sein. Neben dem gültigen Visum oder eVisum sollten Reisende auch Nachweise über ihre Rück- oder Weiterreise sowie über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt bereithalten. Japan nimmt seine Sicherheits- und Ordnungsvorschriften sehr ernst, weshalb bereits bei der Einreise strenge Kontrollen durchgeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den Einfuhrbestimmungen und Zollvorschriften gewidmet werden, da Verstöße zu empfindlichen Strafen führen können.

Grenzkontrolle

Bei der Ankunft in Japan durchlaufen alle Reisenden die Grenzkontrolle, wo Reisepass und Visum gründlich geprüft werden. Die Grenzbeamten erfassen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Fotos, die für die Dauer des Aufenthalts gespeichert werden. Zusätzlich werden häufig Fragen zum Reisezweck, zur geplanten Aufenthaltsdauer und zur Unterkunft gestellt, auf die Reisende vorbereitet sein sollten. Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente wie Hotelbuchungen, Rückflugtickets und Finanznachweise griffbereit zu haben, um den Prozess zu beschleunigen. Die japanischen Behörden legen großen Wert auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben, weshalb Unstimmigkeiten zu weiteren Befragungen oder im Extremfall zur Einreiseverweigerung führen können. Eine freundliche und kooperative Haltung sowie die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen erleichtern die Abwicklung erheblich.

Zoll & Einfuhr

Japan verfolgt strenge Zollbestimmungen, die von allen Einreisenden beachtet werden müssen. Es bestehen explizite Einfuhrverbote für bestimmte Güter, über die sich Reisende vor der Abreise informieren sollten. Größere Bargeldmengen müssen bei der Einreise deklariert werden, auch wenn es grundsätzlich keine Obergrenze für die Mitnahme gibt. Besondere Vorsicht ist bei der Einfuhr von Medikamenten, Lebensmitteln und pflanzlichen oder tierischen Produkten geboten, da diese strengen Kontrollen unterliegen. Drohnen dürfen zwar eingeführt werden, für ihren Betrieb ist jedoch eine offizielle Genehmigung erforderlich, die bereits vor der Reise beantragt werden sollte.

Fazit

Die Einreise nach Japan erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Wahl der passenden Visumoption, sei es das praktische eVisum oder das klassische Botschaftsvisum. Mit den richtigen Dokumenten, ausreichend Vorlaufzeit und der Beachtung der japanischen Einreise- und Zollbestimmungen steht einer unvergesslichen Reise in dieses faszinierende Land nichts im Wege. Reisende sollten sich im Vorfeld gründlich informieren, alle erforderlichen Nachweise zusammenstellen und die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen respektieren, um ihren Aufenthalt in Japan in vollen Zügen genießen zu können.

Vor der Reise

Alles Wichtige für Japan

Japan nimmt seine Einreise- und Zollbestimmungen sehr ernst und setzt diese konsequent durch. Reisende sollten sich bewusst sein, dass selbst kleinere Vergehen wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung zu empfindlichen Strafen führen können, da das japanische Rechtssystem auch bei Bagatelldelikten streng vorgeht. Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Regelungen für Drohnenflüge, die eine offizielle Genehmigung erfordern, sowie die geltenden Einfuhrverbote.

Reisedokumente

Reisepass erforderlich, gültig für gesamte Aufenthaltsdauer bis Ausreisedatum
Mindestens 2 leere Seiten im Pass notwendig
Personalausweis nicht akzeptiert
Kinderreisepass für Kinder akzeptiert
Visumfreie Einreise für 90 Tage für Bürger von über 60 Ländern
Aufenthalte über 180 Tage erfordern Visum vor Einreise bei japanischer Auslandsvertretung

Zoll & Einfuhr

Einfuhrverbot: Drogen, Waffen, pornographisches Material
Einfuhrverbot: Medikamente ohne ärztliche Verschreibung
Visit Japan Web Registrierung vor Einreise möglich

Gesundheit

Japanische Enzephalitis: Impfung empfohlen für Langzeitaufenthalte in ländlichen Gebieten
Medizinische Versorgung in Großstädten europäischem Standard entsprechend
Englisch- und deutschsprachige Ärzte in großen Städten verfügbar
COVID-19 Einreisebeschränkungen seit 29. April 2023 aufgehoben, keine Impf-/Testnachweise erforderlich

Ankunft & Einreise

Temporary Visitor Stempel bei Ankunft für 90 Tage
Erweiterung auf bis zu 180 Tage möglich bei Immigrationsbehörde vor Ablauf
Fingerabdrücke und Foto bei Passkontrolle erforderlich
Personen mit Visum erhalten Residence Card, müssen sich innerhalb 14 Tagen beim Rathaus anmelden
Visit Japan Web Portal: https://vjw-lp.digital.go.jp/en/

Geld & Bezahlen

Währung: Japanischer Yen
Kartenzahlung in Großstädten verbreitet, in ländlichen Gebieten oft Bargeld erforderlich

Handy & Internet

Drohnen: Genehmigung erforderlich

Gesetze & Regeln

Passzwang: Ausländer müssen jederzeit Reisepass (oder Residence Card) mitführen
Verhaftung und mehrere Tage Haft möglich bei Kontrolle ohne Ausweis
Strenge Strafen für Bagatelldelikte: bis zu 23 Tage Haft für Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien
Alkoholverbot am Steuer: striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr

Praktische Infos

Linksverkehr
Defensive Fahrweise empfohlen, Verkehr oft stockend

Quellen: EU, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Mexiko, Argentinien, Norwegen, Türkei u.a., QR-Code bei Ankunft vorzeigen, visumfreie Einreisen, optional, beschleunigt Prozess, JPY. Angaben ohne Gewähr — vor Reiseantritt bei zuständiger Behörde prüfen.

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Häufige Fragen

FAQ zu Japan

Die folgenden Fragen werden von Reisenden am häufigsten zur Einreise nach Japan gestellt. Sie bieten praktische Orientierung für die Vorbereitung und helfen, typische Unsicherheiten zu klären.

Wie lange muss mein Reisepass für die Einreise nach Japan gültig sein?
Für das eVisum muss der Reisepass während des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein. Beim regulären Touristenvisum ist eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über das Reiseende hinaus erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die Passgültigkeit rechtzeitig vor der Reiseplanung zu prüfen und gegebenenfalls eine Verlängerung zu beantragen.
Kann ich mit dem eVisum mehrfach nach Japan einreisen?
Nein, das japanische eVisum berechtigt nur zu einer einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Wer mehrere Reisen nach Japan plant, muss entweder für jede Reise ein neues eVisum beantragen oder ein entsprechendes Visum bei der Botschaft erfragen. Auch das reguläre Touristenvisum für 90 Tage ist grundsätzlich nur für eine einmalige Einreise vorgesehen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Visumtyp und aktueller Auslastung der zuständigen Behörden. Das eVisum wird in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet, während bei der Botschaft eingereichte Anträge mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Abreise zu stellen, um Zeitdruck zu vermeiden.
Welche Dokumente muss ich bei der Einreise nach Japan vorlegen?
Bei der Grenzkontrolle müssen Reisende ihren gültigen Reisepass und das erteilte Visum oder eVisum vorlegen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, Nachweise über die Rück- oder Weiterreise sowie über ausreichende finanzielle Mittel bereitzuhalten. Die Grenzbeamten können auch Fragen zum Reisezweck und zur geplanten Aufenthaltsdauer stellen, daher sollte man auf entsprechende Auskünfte vorbereitet sein.
Darf ich mit einer Drohne nach Japan einreisen?
Die Einfuhr von Drohnen nach Japan ist grundsätzlich erlaubt, jedoch ist für den Betrieb eine offizielle Genehmigung erforderlich. Diese muss vor der Nutzung bei den zuständigen japanischen Behörden beantragt werden, da nicht genehmigte Drohnenflüge zu empfindlichen Strafen führen können. Reisende sollten sich daher bereits vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen und das Antragsverfahren informieren.
Was passiert, wenn ich in Japan eine Straftat begehe?
Das japanische Strafrecht ist deutlich strenger als in vielen anderen Ländern und sieht selbst für kleinere Delikte harte Strafen vor. Ausländer müssen auch bei Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder kleineren Schlägereien mit Haftstrafen von bis zu 23 Tagen rechnen, da grundsätzlich Fluchtgefahr angenommen wird. Es ist daher ratsam, sich strikt an die örtlichen Gesetze zu halten und im Zweifelsfall auf rechtliche Beratung zurückzugreifen.
Gibt es Einschränkungen bei der Bargeldmitnahme nach Japan?
Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze für die Einfuhr von Bargeld nach Japan, jedoch müssen größere Summen bei der Einreise deklariert werden. Die genauen Deklarierungspflichten richten sich nach den aktuellen Zollbestimmungen und sollten vor der Reise überprüft werden. Es empfiehlt sich, nicht zu große Bargeldmengen mitzuführen und stattdessen auf sichere Zahlungsmittel wie Kreditkarten zurückzugreifen.

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